Berufungskommission (BK)

Bei der Berufungen von neuen Professoren haben Studierende ebenfalls einen Vertretungsanspruch. Bei den Auswahlgesprächen können zwar alle interessierten Studenten anwesend sein, allerdings findet danach ein nicht öffentliches BK-Gespräch statt. Das studentische Mitglied der Kommission ist zwar nicht stimmberechtigt, aber es darf seine Meinung darlegen, welche wiederum von den Professoren mit einbezogen wird.

Mitglieder:

  • Vorsitz: Mitglied der Hochschulleitung oder der Fakultätsleitung
  • Professorinnen und Professoren
  • mindestens eine hochschulexterne, sachverständige Person
  • mindestens zwei fachkundige Frauen
  • Vertretung der Studierenden
  • Gleichstellungsbeauftragte oder die von ihr eingesetzte Vertretung