Fakultätsrat (FR)

"Der Zustimmung des Fakultätsrats bedürfen die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät; die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät; sowie die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät. Die Zustimmung bedarf des Einvernehmens der zuständigen Studienkommission. (§25 Landeshochschulgesetz BW)"

Der Fakultätsrat ist das zweite Gremium nach der Studienkommission, in dem Beschlüsse vorgenommen werden, die auf den Weg in den Senat sind. Der FakRat betrifft also nicht nur den Studiengang Psychologie, sondern die gesamte Fakultät für Ingenieurwissenschaften, Informatik und Psychologie.