Betriebs- oder Sozialpraktikum
Betriebs- oder Sozialpraktikum
Vor dem Antritt in den Vorbereitungsdienst musst Du ein vierwöchiges Sozialpraktikum absolvieren. Wann Du es zeitlich machst, ist dir selbst überlassen. Diese Praktikum soll dir einen Einblick in außerschulische Berufe geben.
Damit dir das Sozialpraktikum anerkannt wird, benötigst Du am Ende eine Bestätigung, die vom Land Baden-Württemberg unterzeichnet und genehmigt werden muss. Das Formular welches unterschrieben werden muss, ist vom Land vorgegeben.
Außführlichere Informationen und was als ein Sozialpraktikum zählt, gibt es auf vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg . Dort steht auch drin, wo hin Du deine Bescheinigung zum unterzeichnen schicken musst. Ohne Anerkanntes Sozialpraktikum kannst Du nicht ins Referendariat.
Mit einem Betriebspraktikum kann als gleichwertig anerkannt werden:
* eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
* eine regelmäßige Tätigkeit während längerer Zeit im Umfang von mindestens 200 Stunden (innerhalb höchstens eines Jahres) in einem Betrieb, einer Behörde oder in einer gemeinnützigen Einrichtung.
Mit einem Sozialpraktikum kann als gleichwertig anerkannt werden:
* eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen (außerschulischer Bereich) im Umfang von insgesamt mindestens 25 Tagen oder 200 Stunden.
Kontakt
Fachschaft Lehramt
Verfasste Studierendenschaft
℅ Universität Ulm
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm
E-Mail: fs-lehramt@uni-ulm.de
Büro: N26/318
Wir bieten keine Öffnungszeiten an. Wenn ihr etwas von uns braucht, z.B. den Schlüssel für das Café Einstein oder Altklausuren, dann schreibt uns eine Mail.