Betriebs- oder Sozialpraktikum vor dem Vorbereitungsdienst
Vor dem Beginn des Vorbereitungsdienstes musst Du ein vierwöchiges Betriebs- oder Sozialpraktikum absolvieren. Der Zeitpunkt, wann Du das Praktikum durchführst, ist Dir freigestellt. Ziel dieses Praktikums ist es, Dir Einblicke in außerschulische Berufsfelder zu ermöglichen.
Anerkennung des Praktikums
Für die Anerkennung des Sozialpraktikums benötigst Du am Ende eine Bestätigung, die vom Land Baden-Württemberg unterzeichnet und genehmigt werden muss. Das entsprechende Formular wird vom Land vorgegeben und muss ordnungsgemäß ausgefüllt werden.
Ausführlichere Informationen darüber, was als Betriebs- oder Sozialpraktikum anerkannt wird, findest Du auf der Website des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Dort erfährst Du auch, wohin Du die Bescheinigung zur Unterzeichnung senden musst. Ohne ein anerkanntes Sozialpraktikum kannst Du nicht zum Referendariat zugelassen werden.
Gleichwertige Anerkennungen
Ein Betriebspraktikum kann als gleichwertig anerkannt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
Eine regelmäßige Tätigkeit über einen längeren Zeitraum im Umfang von mindestens 200 Stunden innerhalb eines Jahres in einem Betrieb, einer Behörde oder einer gemeinnützigen Einrichtung.
Ein Sozialpraktikum kann als gleichwertig anerkannt werden, wenn eine der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen im außerschulischen Bereich im Umfang von mindestens 25 Tagen oder 200 Stunden.
Kontakt
Fachschaft Lehramt
Verfasste Studierendenschaft
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