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Universitäre Gremien

Senat

Der Senat der Universität ist das höchste interne Gremium. Seit dem Wintersemester 2019/2020 besteht er aus insgesamt 46 Mitgliedern, davon sind 35 stimmberechtigt (siehe Grafik der Zusammensetzung des Senats). Qua Amt hat die/der Präsident:in der Universität den Vorsitz des Gremiums inne. Weitere Amtsmitglieder sind die/der Kanzler:in der Universität, sowie die/der Gleichstellungsbeaftragte:r. Die Vizepräsident:innen und die Dekan:innen sind im Senat als beratende Mitglieder vertreten. Die gewählten Mitglieder sind 18 Hochschullehrer:innen, 4 Student:innen, 2 Vertreter:innen aus dem Promovierendenkonvent, 4 akademische Beschäftigte und 2 sonstige Mitarbeiter:innen.

Themen des Senats sind Berufungen neuer Dozent:innen, Satzungen und Ordnungen, Einrichtung und Auflösung von Instituten, der Haushalt der Universität, Verleihung von (außerplanmäßigen) Professuren, Besetzung von Ausschüssen und Gremien (z. B. der Senatsausschuss Lehre), Angelegenheiten aus den Bereichen Lehre, Studium und Forschung und weitere aktuelle Themen.

Die 4 stimmberechtigten studentischen Mitglieder des Senats werden in den universitären Wahlen jedes Jahr im Sommersemester für eine einjährige Amtszeit gewählt. Weiterhin ist ein weiteres studentisches Mitglied im Senat in beratender Rolle vertreten.

Mitglieder:

  • Steve-Mattes Herbers
  • namentlich nicht genannt
  • Nick Theilacker
  • Tanaro Schädler
  • namentlich nicht genannt (beratend)

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Weitere Informationen zum Senat der Universität Ulm

SenA Lehre

Der Senatsausschuss Lehre (kurz SenA Lehre) ist ein Ausschuss des Senats, welcher sich mit lehrebezogenen Themen beschäftigt und den Senat in diesen Angelegenheiten berät. Der SenA Lehre tagt in der Regel einmal im Semester. Seine Themen sind Rahmenordnungen, Vorschläge für die Vergabe von Lehrpreisen und Lehrboni und Ergebnisse der Lehrevaluationen. Zudem bereitet der SenA Lehre neue Projekte zur Verbesserung der Lehre vor und begleitet diese und das Gremium berät über die Situation von Lehre und Studium an der Universität.

Mit dem Senatsbeschluss vom 19.02.2020 wurde die Zusammensetzung des Gremiums erweitert. Die Mitglieder sind nun das für Angelegenheiten von Studium und Lehre zuständige Mitglied des Präsidiums als Vorsitzende:r, die Studiendekan:innen, das mit Lehre beauftragte Mitglied der Studierendenexekutive, die Leitung des Dezernats für Studium und Lehre oder eine von ihr/ihm beauftragte Person, die Leitung des kiz-Rechenzentrums oder eine von ihr/ihm beauftragte Person, 4 Hochschullehrer:innen, 2 Akademische Beschäftigte, 6 Studierende sowie ein Promovierender. Des weiteren können 6 studentische Stellvertreter:innen, die auf den Sitzungen kein Stimmrecht haben, benannt werden.

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Universitätsrat

Gemäß des Landeshochschulgesetzes trägt der Universitätsrat als das oberstes Aufsichtsorgan die Verantwortung für die Entwicklung der Universität. Um seinen Aufgaben gerecht zu werden, tritt er mindestens zweimal pro Semester zusammen; er kann aber auch zu themenbezogenen Sondersitzungen zusammenkommen. In den Aufgabenbereich der Universitätsrates fällt die Aufsicht über die Amtsführung des Präsidiums und die Wahl der hauptamtlichen Mitglieder. Des Weiteren wirkt der Universitätsrat bei strukturellen Entscheidungen und strategischen Fragen mit. Während er gerade im Bereich des Haushaltes durch konkrete Entscheidungen in Erscheinung tritt, kommt ihm oftmals auch eine beratende Rolle zu. Gegenüber dem Landesministerium kann er bzgl. der Situation der Universität Stellung beziehen oder von Seiten des Landes zur Stellungnahme aufgefordert werden. Der Universitätsrat besteht aus elf Mitgliedern, wobei sieben Sitze universitätsextern besetzt werden und vier Sitze durch Mitglieder der Universität Ulm. Diese vier Sitze werden aktuell durch zwei Mitglieder des Professoriums, durch ein Mitglied der Verwaltung und durch ein Mitglied der Studierendenschaft besetzt.

Mitglied:

  • Jana Tertel

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Interne Akkreditierungskommission

Die Interne Akkreditierungskommission besteht neben den Vertretenden der Faktultäten der Universität aus vier studentischen Mitgliedern. Von diesen sind jeweils zwei Vertretende für ein Akkreditierungsverfahren stimmberechtigt. Während der Akkrediterung eines Studiengangs finden Begehungen externer Gutachter:innen, sowie Gespräche mit Professor:innen und Studiengangsvertreter:innen statt, um ein umfassendes Bild der aktuellen Lage der Studierenden im Studiengang zu erhalten. Die daraus gewonnen Ergebnisse werden durch das Ergebnisprotokoll in der Internen Akkreditierungskomission diskutiert und Auflagen und Empfehlungen für die Akkrediterung des Studiengangs erarbeitet. Dabei sind die Auflagen verpflichtend umzusetzen, um den Studiengang in der gewünschten Form weiterhin anbieten zu können. Die Umsetzung der Maßnahmen wird ein Jahr später in einer zweiten Begehung überprüft.

Die studentischen Mitglieder werden auf ein Jahr vom Studierendenparlament gewählt.

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Gleichstellungskommission

Die Gleichstellungskommission ist ein beratender Ausschuss des Senats, der die Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen an der Universität Ulm begleitet. Sie kann auch anderen Gremien gegenüber Empfehlungen aussprechen.

Die Gleichstellungskommission sitzt in der Regel einmal im Semester. In der Vergangenheit war sie an der Entstehung des Mission Statements Gleichstellung, der Richtlinie für geschlechtersensiblen Sprachgebrauch und der Leitlinie für Berufungsverfahren beteiligt. Die Kommission erstellt den Gleichstellungsplan und wirkte in der Vergangenheit bei der Vergabe des Mileva-Einstein-Marić-Preises und des Gleichstellungspreises der Universität Ulm mit. Zukünftig wird sie an der Vergabe des ExzellenziaUlm - Forschungspreises für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen der Universität Ulm mitwirken, der im September 2020 zum ersten Mal ausgeschrieben werden soll.

Den Vorsitz hat die Gleichstellungsbeauftragte der Universität inne. Weiterhin gehören der Gleichstellungskommission die Stellvertreter:innen der Gleichstellungsbeauftragten, die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten (und deren Stellvertreter:innen) und ein Mitglied der Studierendenschaft stimmberechtigt an. Beratende Mitglieder sind je ein/e Studierende:r pro Fakultät sowie die Mitarbeitenden des Gleichstellungsreferats der Universität.

Das stimmberechtigte studentische Mitglied ist qua Amt der/die Gleichstellungsreferent:in der Studierendenschaft. Es wird auf Vorschlag der Studierendenexekutive oder der studentischen Senator:innen (nach Ablauf der Amtszeit oder bei Personalwechsel) vom Senat benannt.

Die beratenden studentischen Mitglieder werden (ähnlich den beratenden studentischen Fakultätsratsmitgliedern) von jeweils den Mitgliedern des Fachschaftenrats, die einer Fakultät angehören, gewählt.

Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, beginnend im Wintersemester.

Department für Geisteswissenschaften

Departmentsrat

Der Departmentsrat beschäftigt sich (ähnlich einem Fakultätsrat) mit allen Angelegenheiten des Departments für Geisteswissenschaften, die grundsätzliche Bedeutung haben, beispielsweise die Einrichtung von Abteilungen und Programmen, die Festlegung von Zuständigkeiten und die Erstellung der Haushaltsanträge. Im Departmentsrat werden die von der Kommission für Studium und Lehre des Departmentsrats beschlossenen Lehraufträge verabschiedet.

Er trifft sich in der Regel halbjährlich gegen Ende eines Semesters kurz nach der Sitzung der Kommission für Studium und Lehre des Departments.

Ihm gehören die Vorstandsmitglieder des Departments, die Geschäftsführer:innen der einzelnen Abteilungen (Humboldt-Studienzentrum (HSZ), Zentrum für Allgemeine Wissenschaftliche Zusammenarbeit (ZAWiW), Zentrum für Sprachen und Philologie (ZSP)), der/die Koordinator:in des Programms Additive Schlüsselqualifikationen (ASQs), der/die Sprecher:in des Musischen Zentrums (MUZ), zwei Studierende (wovon mindestens eine:r auch in der Kommission für Studium und Lehre sitzen soll) und ein professorales Mitglied je Fakultät, falls diese noch nicht durch den Departmentsvorstand abgedeckt sind, an.

Die studentischen Mitglieder werden vom Fachschaftenrat (FSR) vorgeschlagen, wobei der/die Ressortleiter:in Kultur und Bildung (Studierendenexekutive) qua Amt Mitglied des Departmentsrats und der Kommission für Studium und Lehre ist, um über Legislaturperioden hinaus den Wissens- und Erfahrungstransfer sicherzustellen und als Ansprechpartner:in der Studierendenschaft auch unter dem Semester zur Verfügung zu stehen.

Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr und beginnt zum Sommersemester.

Mitglieder:

Kommission des Departmentrats für Studium und Lehre

Die Kommission für Studium und Lehre des Departments für Geisteswissenschaften beschäftigt sich (ähnlich einer Studienkommission) mit den Angelegenheiten von Studium und Lehre des Humboldt-Studienzentrums für Philosophie und Geisteswissenschaften (HSZ), des Zentrums für Sprachen und Philologie (ZSP) und des Zentrums für allgemeine wissenschaftliche Weiterbildung (ZAWiW), also der drei Abteilungen des Departments für Geisteswissenschaften. Es geht hier vorrangig um die fakultätsunabhängigen Weiterbildungsangebote und Additiven Schlüsselqualifikationen (ASQs).

Die Kommission trifft sich in der Regel halbjährlich gegen Ende eines Semesters und bespricht die neuen Lehraufträge und -veranstaltungen des kommenden Semesters. Die bisher sehr gute Zusammenarbeit wird von allen geschätzt und Feedback der Studierenden wird sehr gern angenommen.

Den Vorsitz führt das für Studium und Lehre zuständige Mitglied des Departmentsvorstands (Mitglied der Hochschullehrer:innen), weitere Mitglieder sind vier Studierende möglichst unterschiedlicher Fakultäten, wovon mindestens eine:r Studierende:r auch Mitglied im Departmentsrat sein soll. Es sind maximal zehn Mitglieder vorgesehen.

In den vergangenen Jahren hat es sich bewährt, die Geschäftsführungen des Humboldt-Studienzentrums, des ZAWiW und des Zentrums für Sprachen und Philologie sowie den/die Koordinator:in der Additiven Schlüsselqualifikationen als weitere Mitglieder zu bestellen.

Die studentischen Mitglieder werden vom Fachschaftenrat (FSR) vorgeschlagen, wobei der/die Ressortleiter:in Kultur und Bildung (Studierendenexekutive) durch FSR-Beschluss qua Amt Mitglied des Departmentsrats und seiner Kommission für Studium und Lehre ist, um über Legislaturperioden hinaus den Wissens- und Erfahrungstransfer sicherzustellen und als Ansprechpartner:in der Studierendenschaft auch unter dem Semester zur Verfügung zu stehen.

Mitglieder:

MUZ-Rat

Das Musische Zentrum – kurz MUZ – vereint die künstlerischen Aktivitäten an der Uni Ulm. Es ist ein Projekt des Departments für Geisteswissenschaften und dem ZaWiW zugeordnet.

Der MUZ-Rat entscheidet über die Finanzen und die künstlerische Weiterentwicklung des MUZ. Er ist beispielsweise für das Einrichten und Auflösen von MUZ-Gruppen (wie Orchester, Ballett, Fotogruppe, ...) zuständig. Der MUZ-Rat besteht aus der/dem Sprecher:in des MUZ sowie den Stellvertretenden, vier Personen aus den MUZ-Gruppen, welche verschiedene Sparten vertreten, sowie zwei Studierenden. Die studentischen Mitglieder werden vom Studierendenparlament festgelegt. Der MUZ-Rat trifft sich etwa zweimal pro Semester.

Um Belange des MUZ in erweiterter Runde zu besprechen, gibt es neben dem MUZ-Rat die MUZ-Vollversammlung. Sie findet mindestens einmal pro Semester statt. Mitglieder des MUZ-Rats gehören auch der Vollversammlung an; darüber hinaus ist in der Vollversammlung jede MUZ-Gruppe vertreten. Die Vollversammlung tagt hochschulöffentlich.

Mitglieder:

  • Marie Lohbeck
  • nicht namentlich genannt

Weitere Informationen zum MUZ

kiz-Ausschuss

Der kiz-Ausschuss ist ein Ausschuss des Senats, welcher die Leitung des kiz und das Präsidium in grundsätzlichen Fragen des kiz berät. Vor Beschlussfassungen, welche unmittelbar den Arbeitsbereich des kiz betreffen, kann der Ausschuss außerdem eine Stellungnahme abgeben. Der Ausschuss tagt ein Mal pro Semester und bespricht dabei den kiz Jahresbericht, sowie diverse Probleme rund um die Bibliothek und die digitale Infrastruktur. Weitere Themen können ebenfalls durch den Senat oder auf Wunsch der Mitglieder eingebracht werden. Die Studierenden sind mit 2 Personen vertreten, welche bevorzugt Erfahrung in den Kernthemen des kiz, also der Bibliothek und IT-Infrastruktur, vorweisen.

Mitglieder:

  • Robin Weeber
  • nicht namentlich genannt

Kommission zur Vergabe von Deutschlandstipendien

Die Studierendenschaft entsendet durch Wahl im Studierendenparlament zwei Vertreter:innen in die Auswahlkommission des Deutschlandstipendiums. Ihre Amtszeit umfasst zwei Jahre. Diese Kommission tritt in der Regel im Zeitraum zwischen Oktober und November zusammen, um die Deutschlandstipendien der Universität Ulm zu vergeben.

Neben den studentischen Vertreter:innen gehören der Kommission auch die Dekane der verschiedenen Fakultäten an.

Mitglieder:

  • Rebecca Blum (Stellvertreter:in: Julia Drozd)
  • nicht namentlich genannt (Stellvertreter:in: Sebastian Wünsch)

Weitere Informationen zur Kommission zur Vergabe von Deutschlandstipendien