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StuVe wird 10!

Du bist kreativ und möchtest dich so richtig ausleben? Dann hast du jetzt die Chance. Stuve wird 10 Jahre und für diesen Anlass wollen wir ein spezielles Logo.

Das Jahr 2023 ist ein ganz besonderes Jahr für die Stuve! Das 10-jährige Jubiläum der Studierendenvertretung der Universität Ulm steht an. Für uns ist das ein Anlass zum Feiern. Darum haben wir beschlossen für das kommende Sommersemester und folgende Wintersemester neuen Merch produzieren zu lassen. Damit dieser so richtig Jubiläums-Feeling versprüht brauchen wir jedoch eure Hilfe! Ein Jubiläums-Logo muss her!

Also schnappt euch Stift, Papier oder Tablet und werdet kreativ. Wichtig ist, dass dabei der Schriftzug weiterhin „StuVe uulm“ lautet, denn man soll uns schließlich noch erkennen.^^ Auch freuen wir uns, wenn ihr unsere bisherigen Logofarben/Schriftarten verwendet. Das ist aber kein Muss. Schickt uns dann euer Meisterwerk an stuve.oeffentlichkeit(at)uni-ulm.de. Unter allen Einsendungen wählen wir das originellste aus. Der Gewinner wird dann von uns informiert und erhält einen Satz des neuen Merchs mit seinem Logo darauf als Preis. Der Einsendeschluss ist der 17.04.2023. Die Teilnahmebedingungen findet ihr in unserer Bio.

(1) Teilnahmebedingungen, Auswahlverfahren, Preis und Benachrichtigung                        (1.1) Der Veranstalter des Gewinnspiels ist die StudierendenVertretung (StuVe) der Universität Ulm.
(1.2) Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Einreichung an der Universität Ulm immatrikuliert sind. Ausgenommen sind Mitglieder des Öffentlichkeitsreferat der Universität Ulm.                                          (1.3) Das Gewinnspiel beginnt mit der Ankündigung auf dem Instagram-
Account stuve_uulm und endet am 17.04.2023 um 23.59 Uhr.
(1.4) Teilnahmeberechtigte können am Wettbewerb teilnehmen, indem sie dem Veranstalter ihren Entwurf als bearbeitbare Bilddatei zur Verfügung stellen. Dabei muss der Entwurf den Schriftzug „StuVe uulm“ als primäre Textinformation enthalten. Die Einsendungen müssen als PNG an stuve.oeffentlichkeit@uni-ulm.de übermittelt werden und eine Auflösung von mindestens 1000 x 1000 Pixel besitzen.
(1.5) Die teilnehmende Person, deren Entwurf gekürt wird, erhält ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Merchandise-Produkte, die mit dessen Logo produziert werden, sowie einen Satz dieser Produkte, sobald diese produziert wurden. Die Ausschüttung des Sachpreises erfolgt bis zum Ende des Sommersemesters 2023.
(1.6) Das ausgewählte Logo wird von einer Jury, bestehend aus den Mitgliedern des Öffentlichkeitsreferats der StuVe der Universität Ulm, ausgewählt.

 

(2) Nutzungsrechteinräumung                                                                                                     (2.1) Die teilnehmende Person bestätigt mit der Zusendung der Bilddatei Inhaber:in der erforderlichen Rechte am eingereichten Entwurf zu sein.
(2.2) Mit der Zusendung der Bilddatei erhält das Öffentlichkeitsreferat der Universität Ulm die nachfolgenden zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte:

- das Recht zur Speicherung des Entwurfs auf einem Server,

- das Recht den Entwurf der Veranstalter ganz oder teilweise über alle Kanäle und Publikationen zugänglich zu machen (dazu zählen jegliche Printprodukte, Twitter, Instagram und unsere Webseiten),

- das Recht zur Vervielfältigung,

- das Recht zur Bearbeitung des Entwurfs.
(2.3) Mit der Annahme des Gewinns willigt die teilnehmende Person, deren Entwurf gekürt wurde, ein, dass der Veranstalter ihren Namen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und mit der Bewerbung des Wettbewerbs verwenden darf. Sollte die urhebende Person auf eine Nennung des Namens bei Verwendung des Entwurfs verzichten wollen, so ist dies dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung an stuve.datenschutz@uni-ulm.de.

 

(3) Haftung und Freistellung                                                                                                                                                                                            (3.1) Sofern die teilnehmende Person Entwürfe einreicht, bestätigt sie, dass es keine Inhalte sind, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
(3.2) Die teilnehmende Person versichert mit der Einreichung ihres Entwurfs, dass sie über alle Rechte am eingereichten Entwurf verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass der Entwurf frei von Rechten Dritter ist, sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt die teilnehmende Person den Veranstalter von allen Ansprüchen frei. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten vollständig freizustellen.

 

(4) Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen                                                                                   Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern. Diese Beendigung oder Änderung benötigt keine offizielle Begründung.

(5) Datenschutz                                                                                                                             (5.1) Der Veranstalter ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Der Veranstalter wird die Angaben zur teilnehmenden Person sowie ihrer sonstigen personenbezogenen Daten nur verarbeiten, soweit dies für die Durchführung des Wettbewerbs erforderlich ist. Nach Auswahl des Gewinnerentwurfs werden die Daten der anderen Teilnehmenden innerhalb einer Woche gelöscht.                         (5.2) Die Rechte gemäß Art. 13 DSGVO stehen den teilnehmenden Personen zu. Weitere Informationen sind zu finden unter stuve.uni-ulm.de/datenschutz.

 

(6) Schlussbestimmungen                                                                                             (6.1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.
(6.2) Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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