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Beiträge & Haushalt

Beiträge

Durch die Verfasste Studierendenschaft sind die Studierenden ein eigenständiges Organ mit allen dazugehörigen Autonomien.

Damit die Verfasste Studierendenschaft (VS) arbeiten kann, wurde ihr erlaubt, von den Studierenden einen Beitrag einzuziehen – ähnlich wie zum Beispiel Berufsgenossenschaften. Mit der "Finanzautonomie" können die Mitglieder der VS (alle Studierenden) nun selbst über ihre Mittel verfügen – im Rahmen der eigenen Satzung, sowie auf Grundlage des Landeshochschulgesetzes (LHG). Die Verwendung der Studierendenbeiträge zur VS soll keine Geheimangelegenheit sein und jederzeit eingesehen werden können. Das Recht auf Information ist auch in der aktuellen Satzung fest verankert.

Genaueres hierzu in unserer allgemeinen FAQ.

FAQs zu den Beiträgen

Die Höhe der Beiträge ist natürlich abhängig davon, welche Aufgaben und Ziele sich die Verfasste Studierendenschaft (VS) setzt. In seiner Konzeption gibt es für die StuVe eine zentrale Prämisse: ein ausgewogenes Angebot an kulturellen, sozialen und informativen Veranstaltungen und ausreichend Beratungsangebote. Außerdem werden die Fachbereichsvertretungen finanziell unterstützt.

Daneben müssen die Beiträge und der Haushaltsplan aber auch gesetzlichen Auflagen entsprechen, die unter anderem Zweckentfremdungen der Mittel und zu hohe Beiträge verhindern sollen.

Entscheidend ist auch, dass sich die Ausgaben nicht relativ zur Anzahl der Studierenden verhalten. Da gewisse Kosten durch Dienstleistungen und vorgeschriebene Posten unabhängig von der Größe der Universität verursacht werden, verteilt sich der Beitrag an der Universität Ulm im Vergleich zu vielen anderen Hochschulen auf wenige Schultern.

Derzeit ist der Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft 18 € (seit SoSe22).

Mit der Finanzautonomie kann die Verfasste Studierendenschaft die Höhe ihrer Beiträge selbst festlegen. Zuständig für die Festlegung ist das Studierendenparlament (StuPa) (siehe Organisationssatzzung, § 14 – Beiträge und Finanzen).

Auch das obliegt aufgrund der Finanzautonomie grundsätzlich der Studierendenschaft selbst. Selbstverständlich müssen die Beiträge aber für die im Gesetz definierten Aufgaben der VS verwendet werden. Hier gibt das Landeshochschulgesetz (§ 65b) einen Rahmen vor.

Die Legislative – das Studierendenparlament (StuPa) und der Fachschaftenrat (FSR) – konkretisieren diese Aufgaben und Ziele und die Studierendenexekutive (StEx) setzt diese um.

Mit den Mitteln wird Personal – z.B. die Referent:innen oder die StEx – angestellt, Fachschaftsarbeit finanziert und Veranstaltungen organisiert. Darüber entscheiden alle Studierenden selbst. Aber es gibt auch nicht abwendbare Kosten, wie beispielsweise den hauptamtlichen Finanzer.

Wofür deine Beiträge verwendet werden, kannst du jederzeit in Erfahrung bringen, denn das Recht auf Information ist in der Organisationssatzung festgeschrieben.

Die Fachbereichsvertretungen arbeiteten prinzipiell ehrenamtlich.

Trotzdem brauchen die Fachbereichsvertretungen finanzielle Mittel. Zum Beispiel für den Kauf und Unterhalt von Infrastruktur, für das Drucken von Prüfungen und Skripten und für Veranstaltungen, wie die Erstsemestereinführungen, Sommerfeste, Weihnachtsfeiern und Absolventenfeiern.

Durch die Gewaltenteilung in Legislative (StuPa und FSR) und Exekutive (StEx) einerseits und die Aufteilung der Legislative in uniweit gewählte Studierendenvertreter (StuPa) und aktive Fachschaftsmitglieder (FSR), soll bereits grundsätzlich eine gegeseitige Kontrolle gewährleistet werden.

Darüber hinaus hat jede:r Studierende:r das Recht auf Information über alle Vorgänge innerhalb der Studierendenschaft, Rede- und Antragsrecht im StuPa und FSR sowie das Recht, Beschwerde aufgrund rechts-, satzungs- oder zweckwidriger Maßnahmen der Organe der Studierendenschaft einzulegen. Dafür können dann wiederum Vermittlungsausschüsse und eine Schlichtungskommission eingesetzt werden, die von einer Person außerhalb der Studierendenschaft geleitet wird. (Organisationssatzung, § 5 – Rechte und Pflichten der Mitglieder, § 11 – Vermittlungsausschuss, § 12 – Schlichtungskommission)

Aufgrund ihrer Rechtsform unterliegt die Verfasste Studierendenschaft gesetzlichen Auflagen. Die Mittelverwendung innerhalb der Studierendenschaft und Aufsicht wird auf Grundlage von § 65b Landeshochschulgesetz geregelt. Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung gilt die Landeshaushaltsordnung.

Die Semesterbeiträge

Für eine Immatrikulation oder Rückmeldung an der Uni Ulm musst du ab dem SoSe24 148,00 € entrichten. Doch wofür zahlen wir eigentlich diesen „Semesterbeitrag“? In der genannten Summe sind verschiedenste Beiträge enthalten und nichts davon geht direkt an die Universität selbst.

Hier findest du einer übersicht der Uni zu deinen Studiengebühren.

Den größten Anteil macht der Verwaltungskostenbeitrag aus. Er wird seit dem WS 2003/04 durch alle Hochschulen für das Land erhoben und soll Leistungen der Einrichtungen zur Verwaltung und Betreuung der Studierenden wie Immatrikulation, Studienberatung, Prüfungen, Leistungen der Auslandsämter, etc. abdecken. Verwendung und Höhe werden nicht von den jeweiligen Universitäten festgelegt, sondern sind im Landeshochschulgebührengesetz (§ 12) festgeschrieben und betragen aktuell 70,00 €. Der Beitrag geht auf die Ende der 90er eingeführte „Rückmeldegebühr“ zurück, die aufgrund von Unverhältnismäßigkeit vom Bundesverfasstungsgericht kassiert wurde, nur um einige Jahre später wieder als Verwaltungskostenbeitrag eingeführt zu werden.

Den Studierendenwerksbeitrag, momentan 60,00 € , entrichtest du, damit das Studierendenwerk dir nicht nur vergünstigt Essen und Wohnraum zur Verfügung stellen kann, sondern auch Beratungs- und Betreuungsangebote, Hilfe bei der Studienfinanzierung und nicht zuletzt das BAföG. Neben den studentischen Beiträgen erhält das Studierendenwerk auch Zuschüsse vom Land, um dieses Angebot zu gewährleisten. Mehr zu diesen Beiträgen und genaue Zahlen findest du auf der Seite des Studierendenwerks Ulm.

Seit dem Wintersemester 2013/14 gibt es den Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft, momentan 18,00 €. Einer der wichtigsten Aspekte an diesem Beitrag ist, dass wir als Studierendenschaft selbst bestimmen, wofür er verwendet wird und wie hoch er angesetzt wird. Entscheide selbst und arbeite im Parlament (StuPa), den Fachbereichsvertretungen, der StEx oder einem Referat mit.

Haushaltspläne

Hier sind die aktuellen und vergangenen Haushaltspläne der Verfassten Studierendenschaft der Universität Ulm zu finden.

Der Haushaltsplan für das kommende Jahr wird in der Regel Ende Oktober des laufenden Jahres vom Studierendenparlament beraten, diskutiert und verabschiedet. Die entsprechenden Sitzungen sind öffentlich, jede:r Studierende:r kann daran teilnehmen, Einsicht erhalten und mitdiskutieren; die Termine werden hier bekanntgegeben.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der elektronischen Dokumente übernimmt die Studierendenvertretung der Universität Ulm keine Gewähr!

Jahresabschlüsse

Die Jahresabschlüsse der Verfassten Studierendenschaft der Universität Ulm sind hier zu finden.

Der Jahresabschluss des vergangenen Jahres wird jeweils nach dessen Fertigstellung, Prüfung und Bekanntgabe hier veröffentlicht.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der elektronischen Dokumente übernimmt die Studierendenvertretung der Universität Ulm keine Gewähr!

Denkschriften des Rechnungshofs Baden-Württemberg

Der Rechnungshof Baden-Württemberg prüft regelmäßig die Haushaltsführung auf Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die folgenden Berichte geben einen Ausblick auf die Prüfung der Verfassten Studierendenschaften und auch der Studierendenwerke in Baden-Württemberg. Zu betonen ist allerdings, dass es sich hier um allgemeine Denkschriften aller Ergebnisse handelt, die im Einzelfall nicht auf die Verfasste Studierendenschaft der Universität Ulm bzw. auf das Studierendenwerk Ulm zuftreffen müssen.

Bericht zu den Verfassten Studierendenschaften in Baden-Württemberg 2018

Bericht zu den Studierendenwerken in Baden-Württemberg 2018