Für das Entleihen einer Anlage der StuVe gibt es einige Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen:

  1. Der Verleih steht jedem Mitglied der Universität Ulm offen. Dies bedeutet, dass sowohl Studierende als auch Beschäftigte etwas entleihen können. Der Verleih steht auch den studentischen Gremien, Fachbereichsvertretungen und Hochschulgruppen zur Verfügung, wie auch allen Instituten und Einrichtungen. In besonderen Fällen kann auch an Wohnheime und Veranstaltungen der Fachhochschule entliehen werden.
  2. Zu beachten ist, dass unser Leihvertrag immer von einer Privatperson unterschrieben werden muss. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wer für eine Einrichtung oder einen Verein zeichnungsberechtigt ist.
  3. Das Anlagenreferat darf nicht mit professionellen Verleihunternehmen konkurrieren. Daher kann kein Verleih an öffentliche oder kommerzielle Veranstaltungen außerhalb des Universitäts-Kontexts erfolgen.
  4. Rückgabetermine für entliehenes Material sind verbindlicher Teil des Leihvertrages. Sie sind einzuhalten.
  5. Weiterverleihen unseres Materials an Dritte ist untersagt.
  6. Weitere Regelungen sind im Leihvertrag aufgeführt.