Um der strukturellen Diskriminierung von trans, inter und nicht-binären Menschen an der Universität Ulm entgegenzuwirken, haben wir ein Positionspapier verfasst. Dieses haben wir vom Studierendenparlament als formelle Position der Studierendenschaft bestätigen lassen und anschließend der Uni vorgelegt. Wir setzen uns bis heute nachdrücklich für die Umsetzung der darin enthaltenen Forderungen ein. Unten seht ihr einen groben Überblick über die Inhalte des Positionspapiers sowie über den bisherigen Fortschritt; das vollständige Positionspapier findet ihr hier.

Forderungen des Positionspapiers

  1. Die Einführung einer vorgezogenen Namens- und Personenstandsänderung nach dem Vorbild vieler anderer deutscher Unis. Dies ist laut einer Rechtseinschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2016 rechtlich unproblematisch (siehe Positionspapier für mehr Infos).
  2. Die Einrichtung von Unisex-Toiletten und geschlechtsunabhängigen Umkleidemöglichkeiten. Bspw. könnten in jedem Gebäude auf jeweils einem der Stockwerke die Toiletten umgewidmet werden.
  3. Die Einrichtung einer Info-Webseite für trans, inter und nicht-binäre Personen an der Universität, z.B. nach dem Vorbild der Uni Tübingen. Vorübergehend stellen wir selbst eine Info-Webseite zur Verfügung.

Die Forderungen und unsere konkreten Vorschläge sind nochmal hier etwas ausführlicher zusammengefasst. Das vollständige Positionspapier kann hier gelesen werden.

Bisheriger Verlauf

31.05.2023 – Das Studierendenparlament beschließt unser Positionspapier. Damit wird es als formelle Position der Studierendenschaft legitimiert. Auszug aus dem Beschluss: "Das Studierendenparlament fordert die Universität auf, die im Positionspapier aufgestellten Forderungen umzusetzen und so den eigenen Ansprüchen an Gleichstellung gerecht zu werden und dem Beispiel anderer Hochschulen in Deutschland zu folgen."

12.07.2023 – Wir treffen uns mit dem Studierendensekretariat und besprechen mögliche Umsetzungsvorschläge, insbesondere der vorgezogenen Namensänderung. Wir werden informiert, dass eine vorgezogene Namensänderung aus technischen Gründen nicht umsetzbar sei.

30.08.2023 – Wir treffen uns mit dem Gleichstellungsreferat der Uni, welches uns Unterstützung zusichert.

24.10.2023 – Wir treffen uns mit dem Präsidium der Uni, stellen die Anliegen aus dem Positionspapier vor und sprechen über mögliche pragmatische Lösungsansätze der konkreten Forderungen. Wir verlassen die Präsidiumssitzung unter dem Eindruck, künftig in viele Änderungsprozesse eingebunden zu werden. Allerdings werden wir über die nächsten vier Monate nicht kontaktiert.

04.02.2024 – Wir schreiben eine E-Mail an das Präsidium mit der Frage, welche konkreten Schritte seit dem Treffen im Oktober unternommen wurden. Wir haben bis heute keine Antwort vom Präsidium erhalten.

21.02.2024 – Die Marketingabteilung nimmt mit uns Kontakt auf bzgl. der Forderung nach einer Info-Seite der Uni.

28.02.2024 – Die Studierendenexekutive schreibt für uns eine weitere E-Mail an das Präsidium, die unsere Anfrage vom 04.02. wiederholt, hat aber bis heute auch keine Antwort erhalten.

12.04.2024 – Der Bundestag beschließt das Selbstbestimmungsgesetz, welches ab dem 01.11.2024 in Kraft treten wird.