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COVID-19-Pandemie

Informationen der Studierendenschaft

Hinweis

Die folgenden Informationen betreffen insbesondere Engagierte und Beschäftigte der Studierendenvertretung (StuVe).

Alle weiteren Informationen in Bezug auf die Universität Ulm, z.B. zu Studium und Lehre, sind auf der Seite der Universität zu finden.

Informationen für Engagierte und Beschäftigte

Bis auf Weiteres gelten für die Verfasste Studierendenschaft die jeweiligen von der Universität Ulm getroffenen Regelungen. Abweichungen oder Ergänzungen werden per E-Mail bekanntgegeben.

Engagierte und Beschäftigte der StuVe dürfen die StuVe-Räume nur nach vorheriger Ankündigung bei der Geschäftsstelle betreten.
Die FSen organisieren die Zutrittsberechtigungen und Timeslots selbst.

Der Nachweis Corona Unterweisung ist im Voraus zu erbringen.
 

Bitte den Nachweis Corona Unterweisung Stufe 3.5 unterschrieben an die Geschäftssstelle per E-Mail schicken. 

StuVe_Nachweis_CoronaUnterweisung_Stufe_3.5 ab dem 24.11.2021

 

Bitte folgende Betriebsanweisungen zur Coronapandemie beachten:

Betriebsanweisung "Coronapandemie Betrieb Stufe 3.5 ab dem 24.11.2021

Betriebsanweisung "Umgang mit einer medizinischen Mund-Nase-Schutzmaske (MNS) oder FFP2 Maske (KN95, N95)

 

Besondere Hinweise

02.11.2020

Es gelten weiterhin die Bestimmungen der Universität. Im Folgenden ein Auszug mit den wichtigen Infos zusammengefasst:

In den Gebäuden der Universität Ulm und bei Zusammenkünften ist eine MNS-Maske zu tragen. Außerdem müssen die Abstands- und Hygieneregeln befolgt werden. Hausmeister und Sicherheitspersonal sind angewiesen, die Einhaltung dieser Regeln durchzusetzen und Sie bei Nichtbeachtung aufzufordern, das Gebäude zu verlassen. 

Versammlungen an der Universität sind weiterhin zu vermeiden und Kontakte am Arbeitsplatz sind durch versetzte Arbeitszeiten oder Homeoffice-Regelungen zu reduzieren. Darüber hinaus bleibt der Forschungsbetrieb von den Änderungen in der Betriebsstufe 3.1 unberührt.
(https://www.uni-ulm.de/universitaet/informationen-zum-coronavirus/)

Auch unsere Räume sind mit den QR-Codes zum Erfassen der Daten ausgestattet. Sollten sich zwei oder mehr Personen über einen Zeitraum von über 15 Minuten in einem der StuVe Räume befinden, so bitten wir euch eure Kontaktdaten über KNApp zuerfassen.

16.03.2020

Alle Engagierten und Beschäftigten der StuVe setzten ihre Arbeit soweit wie möglich in Heim- und Telearbeit fort. Dies hat keinen Einfluss auf die Auszahlung der Bezüge bei Beschäftigten.

Die Veranstaltungen der StuVe im Zeitraum der Maßnahmen des Landes / der Universität zur Kontaktreduzierung werden abgesagt oder verschoben.

 

Bei Fragen zu den Maßnahmen der Verfassten Studierendenschaft steht die Studierendenexekutive gern zur Verfügung.


Weiterführende Links

Wissenschaftliche Informationen zur Pandemie (Dr. med. Michael Schön)

Medizinisch-wissenschaftliches Kompendium (Nachlese zur Impf-Informationsveranstaltung)

Universität Ulm zum Coronavirus

Informationen zu Studium und Lehre, dem Zugang zur Universität, für Beschäftigte der Universität einschl. studentischer Hilfskräfte u.v.m.

Für die Medizinische Fakultät gelten ggf. weiterführende Regelungen. Diese werden allen Betroffenen per E-Mail mitgeteilt.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Als Einrichtung im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums gelten für die Verfasste Studierendenschaft dessen Erlasse und Empfehlungen.

Da diese jedoch meist auch für die Universitäten gelten, finden sich die notwendigen Maßnahmen auch auf der zentralen Seite der Universität zum Coronavirus.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Allgemeine Informationen für Bürger zur Coronaviruserkrankung und zu notwendigen Hygienemaßnahmen

Robert-Koch-Institut

Informationen für die Fachöffentlichkeit einschließlich Informationen zu Risikobewertung und -einschätzung, Handlungsempfehlungen zur Infektionsprävention u.v.m.