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Frequently Asked Questions

Die Verfasste Studierendenschaft ist kein unstrittiges Thema. An dieser Stelle haben wir versucht einige Schlagwörter, die Häufig in Zusammenhang mit der VS fallen, zu erläutern. Ihr findet hier ganz allgemine Informationen, genauso wie Spezifisches in Ulm und Baden-Württemberg.

Weit mehr findet ihr auch hier auf der Seite und auf den Homepages des MWK (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst von Baden-Württemberg), des fzs (freier zusammenschluss von student*innenschaften) und natürlich auch in der deutschen Wikipedia.

Die Gruppe der Studierenden – neben der Statusgruppe der Professoren und der der Mitarbeiter – wird als „Studierendenschaft“ bezeichnet. Alle Studierenden werden mit der Immatrikulation Mitglied ihrer Hochschule und somit auch der Studierendenschaft. „Verfasst“ ist diese durch die Verankerung im Landeshochschulgesetz (LHG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Damit besitzt die VS sowohl Rechtsfähigkeit als auch Satzungs - und Finanzautonomie.

Die StuVe bezeichnet die Gesamtheit der Vertreter und Organe der Studierendenschaft. Mehr zu ihren Aufgabe finden sich auf unserer Seite zur Struktur.

Wird die Fachschaft genannt, meint man damit „eigentlich“ die „Aktiven“ eines Fachbereichs, die sich regelmäßig treffen und sich für ihre Kommilitonen engagieren. „Eigentlich“ deswegen, weil das Landeshochschulgesetz unter diesem Begriff alle Studierenden einer Fakultät zusammengefast hat. Laut Landeshochschulgesetz gäbe es also nur 4 Fachschaften an der Uni Ulm. Da dies jedoch nicht der gelebten Realität entspricht, gibt es in unserer Organisationssatzung noch den Begriff der FachbereichSvertretung (FS). Diese entsprechen ganz einfach den bereits bekannten Fachschaften; hier in Ulm 12 an der Zahl. Dieser neue Begriff für ein „altes Ding“ musste aber noch einmal in der Satzung definiert werden, um später bspw. den Fachschaften Mittel zuteilen zu können, obwohl das Landeshochschulgesetz die Fachschaften gar nicht vorsieht. „Zufälligerweise“ ist die Abkürzung FS jedoch geblieben.

Als Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts ist die VS eine juristische Person und somit voll rechtsfähig. Sie kann damit Geschäfte selbstständig tätigen und rechtskräftige Verträge abgeschließen.

Neben der Interessenvertretung hat die Studierendenvertretung auch ausdrücklich die Aufgabe, die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden zu fördern, dabei jedoch stets die „weltanschauliche, religiöse und parteipolitische Neutralität zu wahren“. Dies ist verfassungsrechtlich als öffentlich-rechtliche Körperschaft geboten. Die Vertreter dürfen durchaus Stellung zu Themen beziehen, die über die kulturellen, sportlichen und musischen Belange der Studierenden hinausgehen und so z.B. für eine BAföG-Erhöhung, gegen Studiengebühren etc. eintreten oder Veranstaltungen und Veröffentlichungen zur politischen Bildung der Studierenden anbieten. Allerdings muss hierbei ein Bezug zu hochschulpolitischen Themen zu erkennen sein, denn ein allgemeinpolitisches Mandat besitzt die VS nicht.

Über den Einsatz ihrer Mittel kann die VS – natürlich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben – selbst bestimmen. So können bspw. Personal angestellt, die Fachschaftsarbeit in vollem Umfang finanziert und Veranstaltungen organisiert werden, ohne komplizierte rechtliche Ausweichkonstrukte.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die VS Beiträge von ihren Mitgliedern erheben. Die Höhe der Beiträge setzt die VS selbst fest.

In einer Verfassten Studierendenschaft, können die Studierenden ihre Satzungen selbstständig fassen und verabschieden. Dies haben wir bereits mit der Urabstimmung der Organisationssatzung erstmalig getan. Die Studierenden können so ihre politischen Vertreter und Organe, so wie auch deren Wahlverfahren frei bestimmen. Auch die Fachschaften waren im Landeshochschulgesetz nur eingeschränkt definiert und handlungsfähig und sind nun mit der Organisationssatzung nach unseren Vorstellungen verankert.

Unsere Satzungen und Ordungen

Die Zwangs- oder Pflichtmitgliedsschaft ist die gesetzliche Verpflichtung Mitglied einer Organisation zu sein. Dieser Eingriff in die Vertragsfreiheit und die Entfaltung seiner Persönlichkeit gemäß Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist daher nur in begründeten Fällen zulässig. Vor allem die finanziellen Zahlungen die mit einer solchen Mitgliedschaft verbunden sind führen oft zur Ablehnung einer Zwangsmitgliedschaft.

„Als gerechtfertigt gilt sie nur, wenn der Verband legitime öffentliche Aufgaben erfüllt und dies zur Erreichung erforderlich und angemessen ist.“ (BVerfGE 38, 281, 302). Um die Vertretung aller Studierenden zu gewährleisten ist die VS in Deutschland, überall wo es sie gibt, als Teilkörperschaft mit Zwangsmitgliedschaft gesetzlich geregelt. Die Studentenschaften haben deswegen in der Regel kein allgemeinpolitisches Mandat, sondern sind in ihrer Arbeit auf die Wahrnehmung studentischer Interessen beschränkt.

Als Pflichtmitgliedschaft sind außer der Verfassten Studierendenschaft noch die

  • Industrie- und Handelskammer
  • Ärztekammer
  • Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Versorgungskassen verschiedener Berufszweige

geregelt.

Ein sehr strittiges Thema innerhalb einer Verfassten Studierendenschaft ist die Erhebung eines Mitgliederbeitrages. Da alle immatrikulierten Personen Zwangsmitglieder in der VS sind, müssen auch alle diesen Beitrag entrichten. Aufwandsentschädigungen für Referenten (z.B. Soziales, Beratung und Service), Finanzierung der Fachschaftsarbeit, die Ausrichtung von Wahlen, etc. muss die VS selbst tragen. Will man diese Services aufrecht erhalten, müssen alle Studierenden einen Beitrag leisten.

Durch die Finanzautonomie bestimmt die Studentenschaft aber eben auch selbst wie hoch die Beiträge sind und wofür diese Mittel ausgegeben werden. Das gibt jedem Beitragspflichtigen die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Verwendung der Mittel zu nehmen und jeder Studierende hat das recht jederzeit Einsicht in Haushalt und Ausgaben zu nehmen.

Die Verwendung der Mittel unterliegt darüberhinaus strengen rechtliche Regelungen und wird auch vom Landesrechungshof überwacht. Auch eine Anhäufung der Gelder ist nicht möglich. Wurden die Beiträge zu hoch angesetzt, müssen sie gesenkt werden.

Beiträge und Haushaltsplan

Mit dieser zentralen Satzung hat sich die Studierendenschaft ihre eigene Verfassung gegeben. Hier wurden Aufgaben und Organisation der StuVe umrissen, Möglichkeiten der Mitbestimmung und Transparenz verankert und Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder – also aller Studierenden – definiert.

Satzungen und Ordnungen

Das Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg bildet die rechtliche Grundlage auf der Verfassung der Studierendenschfaten aufgebaut werden. Es setzt den rechtlichen Rahmen für die studentische Interessenvertretung und ihr Einbindung in die Universität. Hier sind auch alle Bestimmungen zu finden, die den Umgang mit den Studierendenbeiträgen regeln.

Online-Version des LHG

Das MWK ist eines von elf Ministerien des Landes Baden-Württemberg. Anders als in anderen Bundesländern ist es 1978 aus dem Kultusministerium herausgelöst worden und ist seitdem als eigenständige Verwaltungsstruktur für die Forschung und Lehre an den Universitäten und Hochschulen, Bibliotheken, Archive und Förderung der Kunst (Theater, Musik, Museen etc.) zuständig.

Du kannst deswegen „in Ruhe studieren“, weil sich ständig andere Studierende um die Studierbarkeit deines Studienganges und dein Studienumfeld bemühen.

Damit du studieren kannst, braucht es Studienpläne, Prüfungordungen, Modulhandbücher etc. Bei der Ausarbeitung und Verbesserung all dieser wird die Mitarbeit von Studierenden dringend benötigt und von seiten der Professoren nachgefragt, da wir die praktische Umsetzung am eigenen Leib erfahren. Dafür sitzen für dich studentische Vertreter in Studienkommissionen, Fakultätsräten, dem Senatsausschuss Lehre, dem Senat, dem Unirat und in vielen anderen Ausschüssen. Auch bei der Verteilung von Mitteln, wie z.B. Qualitätssicherungsmittel (genauso wie früher die Verwendung der Studiengebühren), Deutschlandstipendien etc. sind maßgeblich Studierende beteiligt. All das wird in den Fachschaften und der StuVe diskutiert und koordiniert.

Auch deine Professoren müssen berufen werden und in den Berufungskommissionen sitzen wiederum studentische Vertreter, die bei der Auswahl der Kandidaten ein Auge darauf haben, dass nicht nur nach Forschungsschwerpunkten und Drittmitteln sondern auch nach Engagement und Fähigkeiten in der Lehre berufen wird. Viele Fachschaften führen drüber hinaus Berufungsgespräche und regelmäßig Gesprächsrunden mit deinen Professoren durch, um eine möglichst gute Lehre zu gewährleisten. Ebenfalls erstellen viele Fachschaften die Prüfungspläne für dein Studienfach, um Überschneidungen zu vermeiden und den Druck während der Prüfungszeiten für die Studierenden zu minimieren.

Damit du dich auf deine Prüfungen vorbereiten kannst, drucken deine Fachschafen Skripte und sammeln Prüfungen, geben Tutorien, verleihen selbst Literatur oder besorgen dir Ausrüstung für Praktika (Kittel, Laborbrillen, Stethoskope etc.). Ebenso wird die Evaluation teilweise von den Fachschaften durchgeführt und unterstützt, damit für die Lehre ein Grundmaß an Qualitätssicherung existiert.

Um den Erstsemestern den Start ins Studium zu erleichtern, führen die Fachschaften die ESE und FUESE durch.

Auch das Uniforum zu Beginn eines jeden Semesters und das Social Event nach dem Mathematik Trainingscamp wird von der Stuve organisiert.

Fachschaften und StuVe arbeiten hierbei stets Hand in Hand und sowohl die Infrastruktur als auch viele dafür benötigte Gelder kamen und sollen auch in Zukunft aus der StuVe kommen.

Zum Studium gehört natürlich auch das Studienumfeld. Die Lernflächen werden von einem Referat der StuVe betreut. Das Semesterticket selbst und auch die regelmäßigen Verhandlungen mit der Verkehrsgesellschaft beruht maßgeblich auf dem Mobilitätsreferat (ehemals Semesterticketreferat) der StuVe.

Wer mit dem Fahrrad an die Uni kommt, findet bei der Fahrradwerkstatt der StuVe stets einen trocken Abstellplatz und kompetente Hilfe und Ersatzteile bei Pannen.

Die StuVe bietet darüber hinaus Beratungsangebote zur Studienfinanzierung und in sozialen Fragen.

Und auch beim Studierendenwerk, das dir das Essen an der Uni, Wohnen in deiner Studienstadt und das BAföG ermöglicht, sitzen studentische Vertreter in der Vertreterversammlung und im Verwaltungsrat, die von der StuVe entsandt werden. Ebenso wie auch im kiz-Ausschuss.

StuVe-Vertreter führen auch darüber hinaus regelmäßige Gespräche mit dem Studentenwerk, dem kiz, dem Präsidium und vielen Vertretern der Universitätsverwaltung durch, um Maßnahmen zur Verbesserung deines Studiums und des Studienumfelds anzustoßen, zu vernetzen und deren Umsetzung im Auge zu behalten.

Aber sicherlich wirst auch du nicht „nur“ studieren. Die meisten Unipartys werden von Fachschaften organisiert und auch das SoNaFe wird von der StuVe und den Fachschaften veranstaltet. Und auch das Kulturreferat der StuVe belebt das Studienumfeld mit Veranstaltungen wie Konzerte oder Kabarett direkt an der Uni.

Falls du also das Gefühl hast in Ruhe studieren zu können, dann freut uns das sehr, da sich offenbar die Mühe lohnt :)

Wenn du hingegen findest, es läuft etwas nicht so, wie du es gern hättest, dann bist du herzlich eingeladen, dich selbst zu beteiligen. Das StuPa und der FSR tagen stets öffentlich und jede Idee ist willkommen.