Die Verfasste Studierendenschaft
Was ist eine Verfasste Studierendenschaft (VS)?
Die Gruppe der Studierenden – neben der Statusgruppe der Professor:innen, der Promovierenden und der Mitarbeitenden – wird als „Studierendenschaft“ bezeichnet. Mit der Immatrikulation werden die Studierenden Mitglied ihrer Hochschule und somit auch der Studierendenschaft. „Verfasst“ ist diese durch die Verankerung im Landeshochschulgesetz als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Damit besitzt die VS sowohl Rechtsfähigkeit als auch Satzungs - und Finanzautonomie.
Was ist eine Studierendenvertretung (StuVe)?
Die StuVe bezeichnet die Vertreter:innen und Organe der Verfassten Studierendenschaft. Die Struktur der StuVe kann die Studierendenschaft selbst bestimmen (Satzungsautonomie) und legt diese in der Organisationssatzung fest.
Im Unterschied zur akademischen Selbstverwaltung (Senat, Fakultätsräte etc.), setzen sich die Organe der VS ausschließlich aus Studierenden zusammen und bilden die „studentische Selbstverwaltung“, als eine der Hauptaufgaben der StuVe.
Während die Fachbereichsvertretungen eher fächerbezogen arbeiten, kümmern sich die zentralen Organe wie Studierendenparlament (StuPa) und Fachschaftenrat (FSR) um die uniweiten Themen. Für die operative Arbeit bestimmen sie die StudierendenExekutive (StEx – ähnlich dem AStA in anderen Bundesländern) als exekutives Organ und Vertretung nach außen und diese richtet zu ihrer Unterstützung Referate für spezifische Aufgaben ein.