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Satzungen & Ordnungen

Laut dem Landeshochschulgesetz (LHG) des Land Baden-Württemberg ist die Studierendenschaft verfasst, das heißt, sie darf sich offiziell organisieren und – in gewissen Bereichen – eigenständig agieren. Dazu gehört neben der sogenannten Finanzautonomie auch die Satzungautonomie. Laut LHG §65(a) darf sich die Verfasste Studierendenschaft eine Organisationsatzung geben. Diese kann man als den „Kern“ der Organisaton sehen. Laut der Organisationsatzung der Verfassten Studierendenschaft der Universität Ulm (welche übrigens durch eine Urabstimmung am 31. Januar 2013 beschlossen wurde) kann sich diese weitere Ordnungen geben, welche einzelne Teilbereiche explizit regeln. So gibt es zum Beispiel eine Beitragsordnung, in welcher die Semesterbeiträge zur Verfassten Studierendenschaft geregelt sind, und eine Wahlordnung, welche die Wahl der Organe der Verfassten Studierendenschaft (Studierendenparlament und Fachschaftenrat) regelt.