Satzungen & Ordnungen
Laut dem Landeshochschulgesetz (LHG) des Land Baden-Württemberg ist die Studierendenschaft verfasst, das heißt, sie darf sich offiziell organisieren und – in gewissen Bereichen – eigenständig agieren. Dazu gehört neben der sogenannten Finanzautonomie auch die Satzungautonomie. Laut LHG §65(a) darf sich die Verfasste Studierendenschaft eine Organisationsatzung geben. Diese kann man als den „Kern“ der Organisaton sehen. Laut der Organisationsatzung der Verfassten Studierendenschaft der Universität Ulm (welche übrigens durch eine Urabstimmung am 31. Januar 2013 beschlossen wurde) kann sich diese weitere Ordnungen geben, welche einzelne Teilbereiche explizit regeln. So gibt es zum Beispiel eine Beitragsordnung, in welcher die Semesterbeiträge zur Verfassten Studierendenschaft geregelt sind, und eine Wahlordnung, welche die Wahl der Organe der Verfassten Studierendenschaft (Studierendenparlament und Fachschaftenrat) regelt.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der elektronischen Dokumente übernimmt die Studierendenvertretung der Universität Ulm keine Gewähr!
- Organisationssatzung in der Fassung vom 02. Oktober 2021
- Beitragsordnung vom 08.01.2024 (gültig ab WiSe24/25)
- Beitragsordnung vom 24.03.2023 (gültig bis inklusive SoSe24)
- Finanzordnung in der Fassung vom 13. Dezember 2018
- Hochschulgruppenordnung in der Fassung vom 08. Dezember 2021, aktualisiert am 04. Februar 2022
- Urabstimmungsordnung in der Fassung vom 20. Juli 2017
- Wahlordnung in der Fassung vom 19. Mai 2021
- Geschäftsordnung des Studierendenparlaments in der Fassung vom 18. Mai 2022
- Grillplatzordnung in der Fassung vom 02. November 2016
- Zivilklausel-Ordnung in der Fassung vom 29. Juli 2020
- Blacklist (Anhang zur Zivilklausel-Ordnung) in der Fassung vom 07. April 2021
Durch Universität veröffentlichte Satzungen und Ordnungen der StuVe.