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StuPa beschließt Positonspapier über Rechte von trans, inter und nicht-binären Personen an der Uni

Das Studierendenparlament hat ein Positionspapier des Queer-Referates beschlossen, das sich für die Rechte von trans, inter und nicht-binäre Personen einsetzt. Insbesondere wird darin gefordert, dass die Uni eine vorgezogene Namensänderung ermöglicht, dass ergänzende All-Gender-Toiletten geschaffen werden und dass eine zentrale Info-Webseite erstellt wird.

Das Studierendenparlament hat ein Positionspapier des Queer-Referates beschlossen, das sich für die Rechte von trans, inter und nicht-binäre Personen einsetzt. Insbesondere wird darin gefordert, dass die Uni eine vorgezogene Namensänderung ermöglicht, dass ergänzende All-Gender-Toiletten geschaffen werden und dass eine zentrale Info-Webseite erstellt wird.

Die folgende Zusammenfassung enthält die zentralen Punkte des Positionspapiers. Für eine vollständigere Begründung und Argumentation empfiehlt sich ein Blick in das sechsseitige Positionspapier.

In dem Papier wird auf die strukturellen Benachteiligungen von trans, inter und nicht-binären Personen an der Universität Ulm aufmerksam gemacht. Drei konkrete Maßnahmen zur Förderung der Inklusivität werden vorgeschlagen:

1. Einführung eines einfachen und zugänglichen Prozesses für vorgezogene Namens- und Personenstandsänderungen, inklusive Berücksichtigung internationaler Studierender.
2. Schaffung von All-Gender-Toiletten und geschlechtsunabhängigen Umkleide- und Duschmöglichkeiten.
3. Erstellung einer Informationsseite für trans, inter und nicht-binäre Personen auf der Universitäts-Webseite.

Derzeit ist der Prozess zur Änderung von Vornamen und Personenstand in Deutschland über das Transsexuellengesetz von 1980 (TSG) kostspielig, pathologisierend, zeitaufwendig, diskriminierend und häufig willkürlich. Teile des Gesetzes wurden bereits 2011 als verfassungswidrig eingestuft, eine Reform steht aber noch aus. An anderen deutschen Hochschulen (darunter auch Stuttgart und Tübingen) wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um hochschulintern vorgezogene Namensänderungen (vor einer amtlichen Änderung) zu ermöglichen und die Situation für betroffene Personen zu verbessern. Derartige Regelungen hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Jahr 2016 für Universitäten als rechtlich unproblematisch eingestuft.

Wir fordern die Universität Ulm dazu auf, dem Beispiel anderer Hochschulen zu folgen und ebenfalls einen unbürokratischen Prozess zur vorgezogenen Namensänderung einzuführen. Zudem sollte die Änderung auf alle internen und externen Dienste angewendet und eine E-Mail-Weiterleitung ermöglicht werden.

Des Weiteren befürworten wir die Schaffung von All-Gender-Toiletten und geschlechtsunabhängigen Umkleideräumen sowie die Förderung der Solidarität mit und Sichtbarkeit von trans, inter und nicht-binären Identitäten durch die Nutzung von Pronomen in E-Mail-Signaturen, Webseiten und Profilen. Eine Informationsseite für trans, inter und nicht-binäre Personen an der Universität Ulm sollte eingerichtet werden, um relevante Informationen zugänglicher zu machen.

Das Queer-Referat der StuVe sowie die Studierendenexekutive befinden sich nun in Gesprächen mit der Uni. Da alle diese Forderungen an einigen Hochschulen Deutschlands bereits Realität sind, sind wir optimistisch und werden über Neuigkeiten selbstverständlich berichten. 
 

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