Berufungskommissionen
Auch bei Berufungen für Professuren haben Studierende einen Vertretungsanspruch. Jeweils eine gewählte Person der Fachschaft vertritt die Interessen der Studierenden bei der Auswahl neuer Dozenten.
Eine Berufungskomission, bestehend u.a. aus Profs, Mitarbeitern, einem Studi, sichten dazu alle eingegangnen Bewerbungen und laden eine Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber zu einem Probevortrag ein. Dieser Probevortrag ist öffentlich und kann von jedem interessierten Studi besucht werden. Im Anschluss findet ein nicht öffentliches BK Gespräch statt.
Außerdem versucht die Fachschaft abseits der offiziellen Berufungskommissionsrunden durch Gespräche Kandidatinnen und Kandidaten näher kennenzulernen, um sich von Ihnen ein ausgewogenes Bild zu machen.
Das studentische Mitglied ist zwar nicht stimmberechtigt, seine oder ihre Meinung wird von den Profs aber hoch gewichtet.
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