Fakultätsrat

Der Fakultätsrat (FakRat) ist zuständig für alle, Forschung und Lehre betreffenden, Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht der Dekan oder der Fakultätsvorstand der der Fakultät zugeordneten wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten zuständig sind. Für uns Studierenden ist es somit ein wichtiges Entscheidungsgremium innerhalb der Fakultät.

Das studentische Mitglied berichtet und diskutiert regelmäßig auf unseren Fachschaftssitzungen die neuesten Themen und Entscheidungen des FakRats.

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