Studienkommission

Um die Studienkommission zu charakterisieren, genügt es schon beinahe, kurz das Uni-Gesetz zu zitieren (§26 Abs. 4 LHG BW):

Zu den Aufgaben der Studienkommission gehört es insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums [...] sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und die Evaluation der Lehre [...] unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik zu organisieren.

Die FIN entsendet vier engagierte Studierende, die als Bindeglied zwischen Studierenden und Dozenten agieren. Die studentischen Mitglieder der Studienkommission (SK) entwickeln aktiv an unserer Studien- und Prüfungsordnung mit. In enger Zusammenarbeit mit der FIN vertreten sie die Interessen der Studierenden gegenüber dem Fachbereich und bringen unsere Sichtweise mit ins Spiel.