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Verteilung

Verteilung der Studeingebühren an der Uni Ulm

Die Studiengebühren werden nach folgendem Verfahren verteilt:

  • 50 % erhalten die Fakultäten
  • max. 25% kommen in Rücklagen
  • min. 25% kommen in den Topf für fächerübergreifende Projekte

Der Anteil für die Fakultäten wird nach Anzahl der Studenten in der Fakultät gewichtet (was z.B. bedeutet, dass die Fakultät Medizin ca. die Hälfte dieses Betrags erhält). Die Fakultäten entscheiden dann in ihren Studienkommissionen über die Verwendung des ihnen zugeteilten Geldes. Aus den Rücklagen werden Verwaltungskosten, die für Erhebung, Bearbeitung und Verwaltung der Gebühren anfallen, sowie die Gebührenstipendien und der Ausfallfond bezahlt. Mit dem Ausfallfond werden ausgefallene Kredite bezahlt und er dient zu Absicherung gegen Zinsschwankungen.

Über die Verwendung des Teils für die fächer – bzw. fakultätsübergreifenden Projekte entscheidet das Präsidium. Hierzu sammelt der AK – Studiengebühren Anträge zur Verwendung, erarbeitet aus diesen Anträgen konkrete Projekte und legt dem Präsidium diese zur Entscheidung vor. Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen Präsidium und dem Arbeitskreis werden die vom Arbeitskreis vorgeschlagenen Projekte in der Regel auch durchs Präsidium genehmigt. Sollte in diesem Topf Geld übrig bleiben, so kann der AK es den Fakultäten zukommen lassen. Nicht verwendetes Geld wird für die nächste Periode zurückgehalten. Das heißt, dass z.B. das Geld, welches 2008 nicht verwendet wurde, für Projekte in 2009 zur Verfügung steht.